Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Pfalzwerke AKTIENGESELLSCHAFT ist bestrebt, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugrunde liegenden Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.aldi-gruene-energie.de sowie die zugehörige Subdomain mein.aldi-gruene-energie.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannten Websites sind derzeit in Teilen barrierefrei. Die Einschätzung beruht auf den Ergebnissen eines externen WCAG-2.1-Audits (Konformitätsstufe AA) sowie ergänzender interner Nachtests.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Wahrnehmbarkeit
    An einigen Stellen sind die Farbkontraste unzureichend
    HTML-Strukturen im Footer-Bereich
    Formularfelder verfügen teils nicht über gültige Autovervollständigungs-Angaben
    Auf mobilen Geräten verhindert das Meta-Viewport-Tag das Zoomen
    Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder oder sind zu knapp formuliert
    Die Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig semantisch korrekt

  • Bedienbarkeit
    Einige interaktive Elemente (z.B. Buttons) haben zu kleine Zielbereiche

  • Robustheit
    Links, Buttons, Formulare und iFrames sind teilweise nicht korrekt mit zugänglichen Namen (z.B. aria-label) versehen
    Integration und Alternativen zu iFrames

  • PDF-Dokumente
    Viele PDF-Dateien sind nicht barrierefrei (z.B. keine Tags, fehlende Lesereihenfolge)
    Automatisch generierte Web-to-PDF-Dokumente werden sukzessive überarbeitet
    Statische PDF-Dokumente müssen manuell angepasst werden

  • Verständlichkeit
    Die Inhalte und Funktionen der Websites sind grundsätzlich verständlich aufgebaut. Es wurden keine Barrieren hinsichtlich Sprache, Navigation oder Konsistenz festgestellt

 

Geplante Maßnahmen

Wir verfolgen das Ziel, die identifizierten Mängel schrittweise bis Mitte 2026 zu beheben.

Bereits eingeleitete Maßnahmen:

  • Kundenportal mein.aldi-gruene-energie.de: Ein weiteres Template-Update ist in Planung, das zu zusätzlichen Verbesserungen führen und zukünftig individuelle Anpassungen der Nutzer ermöglichen wird

  • Integration eines Barrierefreiheits-Checks für PDFs im Content-Management-System

  • Erstellung eines internen Tutorials zur barrierefreien PDF-Erstellung

  • Sensibilisierung der Fachabteilungen für barrierefreie Gestaltung

  • Die Farbwerte werden zur Verbesserung des Kontrastes auf den Webseiten und Subdomains sukzessive angepasst

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 auf Grundlage eines WCAG-Audits sowie ergänzende interne Prüfungen erstellt.

 

Feedback und Kontakt

Wir möchten unseren digitalen Auftritt kontinuierlich verbessern. Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder haben Sie Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns bitte über unser barrierefreies Kontaktformular:

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.

* Pflichtfeld

Marktüberwachung und Beschwerden

Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG wird durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) kontrolliert.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anfrage zur digitalen Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die MLBF wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)
Sitz: Magdeburg
Zuständig ab dem 28. Juni 2025

 

Änderungshistorie der Barrierefreiheitserklärung*

Datum / Änderung
25.06.2025 / Erstveröffentlichung der Barrierefreiheitserklärung

 

*Diese Historie wird fortlaufend aktualisiert, um die Nachvollziehbarkeit der Barrierefreiheitsmaßnahmen zu gewährleisten.

Rechtliche Hinweise

Preise1
Die Preise beinhalten alle aktuell geltenden Kosten, Abgaben, Umlagen und Steuern. Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich aus dem dargestellten Gesamtpreis. Alle genannten Preise sind Bruttopreise, inklusive dem aktuellen MwSt.-Satz.
Informationen zur Preiszusammensetzung finden Sie hier: Gaspreiszusammensetzung / Strompreiszusammensetzung.

Gesamtpreisund Ersparnis3

Der Gesamtpreis ist auf das erste Jahr bezogen und setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch zusammen. Bei der Sondervertragsgestaltung "ALDI Grünstrom Bonus" und "ALDI Grünstrom E-Mobil Basic" wird Ihr individueller Bonus hiervon in Abzug gebracht und ist mithin in dem ausgewiesenen Gesamtpreis bereits berücksichtigt.   Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich als 1/12 aus dem dargestellten Gesamtpreis und können somit vom endgültigen festgelegten Abschlag abweichen. (Die berechnete Gesamtsumme kann Rundungsdifferenzen beinhalten.)

Die Grundlage zur Ermittlung der Preisdifferenz (= Ersparnis im ersten Jahr) sind die Grundversorgungstarife des für Sie zuständigen Grundversorgers. Diese Versorger bieten eventuell auch andere Tarife an, die gegebenenfalls günstiger sein können. Grundversorgungsverträge können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. Die meisten Grundversorger bieten außer dem Grundversorgungstarif günstigere Sondervertragspreise an. Alle Angaben zu dem Versorger und den Tarifen erfolgen ohne Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Für aus fehlerhaften Daten erwachsende Schäden wird keine Haftung übernommen.

Wechselbonus (=Bonus), Sonderbonus und Sofortbonus4

Bei der Sonderpreisgestaltung "ALDI Grünstrom Bonus" und "ALDI Grünstrom E-Mobil Basic" wird der Bonus im Rahmen Ihrer Jahresrechnung separat ausgewiesen. Der Bonus wird mit der ersten Jahresrechnung nach Vertragsbeginn verrechnet. Der Bonus wird im monatlichen Abschlag nicht verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des ausgewiesenen Bonus-Betrags ist die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit. Siehe dazu Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen.

Wechselbonus
Sofern PFALZWERKE einen Wechselbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Wechselbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Wechselbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.

Der Wechselbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Sonderbonus
Sofern PFALZWERKE einen Sonderbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Sonderbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Sonderbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.

Der Sonderbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Sofortbonus
PFALZWERKE kann für Ihren Vertragsabschluss bei 123energie einen Sofortbonus gewähren. Voraussetzungen für die Gewährung des ausgewiesenen Sofortbonus-Betrags sind, dass Sie nicht in den letzten 6 Monaten vor Lieferbeginn bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurden sowie das Zustandekommen des Vertrages. Der Sofortbonus wird Ihnen, sofern Sie im Rahmen eines SEPA-Mandats eine Bankverbindung hinterlegt haben, ca. 3 Wochen nach Lieferbeginn auf diese Bankverbindung überwiesen; andernfalls schreiben wir Ihnen den Betrag mit der nächsten Jahresrechnung gut. Auf den Sofortbonus ist Abschnitt B Ziffer 5 der AGB nicht anwendbar.

Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Bei Einzugsermächtigung erfolgt die erste Belastung Ihres Kontos nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn. Bei Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.

Preisgarantie5
Vgl. Abschnitt B der AGB

Vertragslaufzeit6
Vgl. Abschnitt A Ziffer 5 der AGB

Vertragsabwicklung
Die gesamte Vertragsabwicklung einschließlich des Abrufs bzw. der Einsichtnahme sämtlicher vertragswesentlicher Informationen erfolgt „online“, d.h. auf elektronischem Wege über den Login-Bereich dieses Kundenportals. Über Posteingang im Kundenportal werden Sie per E-Mail informiert.

Unsere Servicehotline:

0621 12802-123

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