FAQ - Fragen & Antworten

Rund um die Tarife ALDI Grünstrom und ALDI Ökogas

Hier erhalten Sie alle Informationen zu den ALDI Grünstrom- und ALDI Ökogas-Tarifen im Überblick.

Informationen zu Produkten/Tarifen

Was ist ALDI Grünstrom?

ALDI Grünstrom ist günstiger Ökostrom aus 100 % Wasserkraft – hergestellt in Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz. Der Strom stammt vollständig aus TÜV SÜD-ErzeugungsEE -zertifizierten Kraftwerken. Damit Sie wissen, wie sich Ihr Stromprodukt zusammensetzt, informieren wir Sie mit der Stromkennzeichnung im Einzelnen über die Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen.

Was ist ALDI Ökogas?

Erdgas ist eine umweltschonende Art der Energiegewinnung. Die bei der Verbrennung von Erdgas anfallende Menge an CO2 findet an anderer Stelle einen Ausgleich durch von uns unterstützte weltweite Klimaschutzprojekte, die nach höchstem Qualitätsstandard, dem Gold Standard, zertifiziert sind.

Welche Vorteile bietet mir ein ALDI Ökotarif?

Wenn Sie sich für einen Energietarif mit ALDI Grünstrom oder ALDI Ökogas entscheiden, können Sie kostengünstig einen Teil zum Umweltschutz beitragen. Eine steigende Nachfrage nach Ökotarifen bewirkt langfristig, dass mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. So können Sie als Kunde aktiv zu mehr Nachhaltigkeit beitragen und einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten. Zudem werden Sie zuverlässig mit Energie versorgt und profitieren von günstigen sowie transparenten und daher nachvollziehbaren Preisen.

Gibt es eine Preisgarantie?

Für ALDI Grünstrom und ALDI Ökogas gewähren wir Ihnen eine zwölfmonatige Preisgarantie auf alle Preisbestandteile - ausgenommen sind hiervon lediglich Anpassungen der Mehrwertsteuer. Das bedeutet, dass es für Sie keine überraschenden Preiserhöhungen in diesem Zeitraum gibt.

Wie setzt sich der Strom- bzw. Gaspreis zusammen?

Der Gaspreis setzt sich aus staatlichen Abgaben, Netzentgelten und Beschaffungs-/ Vertriebskosten zusammen. Mehr Informationen finden Sie auf unseren Seiten Das steckt im Gaspreis und Das steckt im Strompreis.

Wird die Umsatzsteuer auf Gas wieder angehoben?

Im Rahmen der Energiekrise 2022 wurde durch die Bundesregierung die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas beschlossen. So sollten Verbraucher stärker entlastet werden. Selbstverständlich haben wir die Umsatzsteuersenkung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens weitergegeben.

Die Senkung von 19 auf 7 Prozent endet zum 31. März 2024. Die Umsatzsteuer beträgt ab dem 1. April 2024 wieder 19 Prozent.

Ändert sich der Gaspreis zum 1. April 2024?

Ja, durch die Erhöhung der Umsatzsteuer von 7 Prozent auf die ursprünglichen 19 Prozent erhöht sich auch der Gaspreis.

Gibt es aufgrund der Erhöhung der Umsatzsteuer ein Sonderkündigungsrecht?

Nein, hier besteht kein vertragliches Sonderkündigungsrecht für Ihren Gas-Vertrag. Die Erhöhung der Umsatzsteuer ist eine Vorgabe der Bundesregierung, die wir umsetzen müssen.

Sehe ich die Umsatzsteueränderung in der Rechnung?

Ja, wenn Sie beispielsweise im Oktober Ihre Rechnung erhalten haben, dann haben wir diese für November 2023 bis März 2024 mit 7% und ab dem 1. April 2024 mit 19% belastet.

In allen Rechnungen, die nur Verbrauchszeiträume ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beinhalten, ist ausschließlich die Umsatzsteuer mit 7% aufgeführt.

Muss ich vor der Erhöhung der Umsatzsteuer meinen Zählerstand ablesen?

Nein, das ist nicht zwingend nötig. Wenn Sie Ihren Zählerstand dennoch übermitteln möchten, so können Sie das in Ihrem Login-Bereich tun.

Warum werde ich Kunde von 123energie?

Ihr Vertragspartner und Leistungserbringer bei ALDI Grüne Energie ist die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT unter der Marke 123energie.
Die Pfalzwerke sind mit der Online-Marke 123energie für den deutschlandweiten Vertrieb von Strom und Gas verantwortlich. Darunter fallen auch Ökostrom- und Ökogas-Produkte. Wenn Sie sich für ALDI Grünstrom oder ALDI Ökogas entscheiden, werden Sie zukünftig zuverlässig von 123energie mit Energie versorgt.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.123energie.de

Wofür steht das Siegel „TÜV SÜD ErzeugungEE“?

Das Siegel „TÜV SÜD ErzeugungEE“ belegt die Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (CMS Standard 83) und die Produktion lässt sich somit auf eine eindeutig identifizierbare Quelle zurückführen. Der Strom stammt vollständig aus TÜV SÜD ErzeugungEE zertifizierten Kraftwerken.

Wofür steht die Zertifizierung „Gold Standard“?

Der „Gold Standard“ wurde unter der Federführung des WWF und der Mitwirkung des Bundesumweltministeriums entwickelt und ist der höchste Qualitätsstandard bei Kompensationsprojekten. Projekte nach dem Gold Standard tragen neben der Vermeidung von CO2 in der Atmosphäre auch zur nachhaltigen ökologischen und sozialen Entwicklung im Projektumfeld bei.

Wie kann ich einen ALDI Energietarif abschließen?

Einfach unseren Tarifrechner auf der Startseite oder auf der Strom- oder Gas-Seite bedienen und das Formular ausfüllen – den Anbieterwechsel übernimmt  123energie gerne für Sie. Alternativ können Sie aber auch die Servicehotline von ALDI Grüne Energie mit der Rufnummer: 0621 – 12802-123 kontaktieren.

Erhalte ich Ihre Anschreiben per E-Mail oder per Post?

Wenn Sie sich online als ALDI Grünstrom- oder ALDI Ökogas-Kunde anmelden, erhalten Sie ein automatisiertes Anschreiben von 123energie per E-Mail. Wenn Sie sich telefonisch über die Servicehotline unter: 0621 – 12802-123 anmelden, können Sie alternativ auch den postalischen Weg wählen.

Was bedeuten die Begriffe Smart Meter, intelligentes Messsystem und moderne Messeinrichtung?

Ein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt – besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Der Messstellenbetreiber baut die neuen Stromzähler ein, wartet sie und übermittelt die Daten unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler). Er wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet und kann mit einem Kommunikationsmodul verbunden werden. Erst durch dieses Kommunikationsmodul – auch Smart-Meter-Gateway genannt – wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem. Dieses ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen: Es kann also sowohl Signale senden als auch empfangen. Sollen in Zukunft auf Wunsch elektrische Geräte in einem Smart Home automatisch an- oder ausgeschaltet werden, kann diese Aufgabe von einer zusätzlich einbauten Steuerbox übernommen werden. Das kann für Sie etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen. Bei diesen sogenannten "dynamischen Tarifen" muss die Hardware besondere Voraussetzungen erfüllen.

Wer bekommt ein intelligentes Messsystem, wer eine moderne Messeinrichtung?

Der Gesetzgeber schreibt für Messstellenbetreiber bei drei Gruppen den Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) zwingend vor:

  1. Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr: Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. Solange noch keine drei Jahreswerte vorliegen, erfolgt eine Zuordnung zur Verbrauchsgruppe entsprechend der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Dies gilt für Neuanlagen. Bei niedrigeren Stromverbrauchswerten bleibt ein intelligentes Messsystem aus Sicht des Messstellenbetreibers bis zum 31.12.2024 optional. Dies bedeutet, dass er bis dahin frei entscheiden kann, ob er ein solches einbaut oder nicht. Ab dem 01.01.2025 ist ein kundengetriebener Wechsel Pflicht, unabhängig vom optionalen Fall.
     
  2. Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt peak (kWp): Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7 kWp hat der Messstellenbetreiber bis zum 31.12.2024 die Wahl, ob er einbaut oder nicht. Ab dem 01.01.2025 ist ein kundengetriebener Wechsel Pflicht, unabhängig vom optionalen Fall.
     
  3. Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, etwa einer Wärmepumpe: Ab dem 01.01.2024 müssen alle Anschlussnutzer mit einer der oben genannten Anlagen ab 4,2kW eine Vereinbarung zur Steuerung mit dem Verteilnetzbetreiber abschließen. Es besteht hierbei kein Wahlrecht. Für Nachtspeicherheizungen gilt dies nicht. Für sie gilt nach dem neuen Konsultationsverfahren der §14a EnWG.

Was kosten moderne und intelligente Messsysteme?

Ihre Abrechnung für das intelligente Messsystem erhalten Sie direkt vom Messstellenbetreiber und zahlen diese auch an diesen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir als Stromlieferant KEINE Rechnungen über intelligente Messsysteme ausstellen. 

Bitte beachten Sie: Da unsere Neukundenpreise immer inklusive der Messstellenbetriebskosten für einen Eintarifzähler einer konventionellen Messeinrichtung („klassischer Stromzähler“) berechnet werden, erhalten Sie mit Ihrer Rechnung eine Gutschrift in Höhe dieser Kosten (je nach tatsächlichen angefallenen Kosten betragen diese ca. 5-20 Euro).

Haben Sie eine moderne Messeinrichtung installiert, werden die Kosten für die mME nachträglich in der Rechnung erhoben, da der Grundpreis für einen klassischen Eintarifzähler einer konventionellen Messeinrichtung berechnet wurde. In diesem Fall erhalten Sie KEINE Rechnung vom Messstellenbetreiber und auch KEINE Gutschrift von uns. 

Wer ist der Messstellenbetreiber?

Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung.
Bis Herbst 2016 hat der örtliche Verteilnetzbetreiber diese Aufgaben übernommen. Nach neuer Rechtslage gilt: Solange bei Ihnen ein analoger Zähler verbaut ist, ist der Netzbetreiber auch weiterhin bei allen Zählerfragen für Sie zuständig.

Wurde bei Ihnen bereits ein digitaler Zähler installiert, also eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, ist der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“ für ihre Messstelle verantwortlich. Auch bei diesem handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber, da dieser in fast allen Netzgebieten die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen hat.

Grundsätzlich können Sie auch am freien Markt einen Dritten als Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Mieter sind. Der Markt ist momentan jedoch noch sehr klein und es gibt bislang nur wenige Anbieter.
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden. Sobald Sie einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abschließen, sind die Preise jedoch frei verhandelbar.

Wenn die Messung Ihres Stromverbrauchs mit einer modernen Messeinrichtungen und einem intelligenten Messsystem durchgeführt wird, haben Sie neben dem Vertrag mit dem Stromanbieter grundsätzlich auch einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber.
In der Folge können Sie entweder eine gesonderte Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten oder die Kosten für den Messstellenbetrieb werden weiterhin auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen – je nachdem, wie Ihr Stromanbieter verfährt. Sie selbst haben darauf keinen Einfluss. Wenn Sie eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten, sollten Sie darauf achten, dass der Stromanbieter im Gegenzug den Strompreis um die Summe senkt, die er bisher für den Messstellenbetrieb ausgewiesen hat. Dies können Sie anhand Ihrer Jahresrechnung überprüfen.

Wie finde ich den Messstellenbetreiber?

Da es sich beim Messstellenbetreiber meistens um den örtlichen Netzbetreiber handelt, kann dieser mit der Stromrechnung ermittelt werden. Falls dieser nicht namentlich angegeben ist, lesen Sie die sechsstellige Codenummer des Messstellenbetreibers auf der Rechnung ab und geben Sie ihn diese im Internet ein, um den Namen angezeigt zu bekommen. Ansonsten können Sie sich auch direkt an Ihren Stromanbieter wenden.

Was bedeutet Smart-Meter Rollout?

Der sogenannte „Smart-Meter-Rollout“ steht für den Einbau-Fahrplan der intelligenten Messsysteme: Ab 2023 dürfen Messstellenbetreiber auch im Rahmen des agilen Rollouts mit dem Rollout beginnen. Ebenfalls können auch alle Anlagen mit einer Vereinbarung nach §14a ab 01.01.2024 mit einem iMSys ausgestattet werden. Der agile Rollout endet zum 31.12.2024 und der verpflichtende Rollout beginnt ab dem 01.01.2025.

 

Ihr Wechsel zu ALDI Grünstrom und ALDI Ökogas

Muss ich meinem bisherigen Energieversorger kündigen?

Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. 123energie wird die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energielieferanten für Sie einleiten.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein, es fallen keine Wechselgebühren für Sie an.

Gibt es beim Wechsel eine Unterbrechung bei meiner Energieversorgung?

Nein, Sie haben immer Strom bzw. Gas. Der Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger zu 123energie läuft nahtlos ab – die Versorgung wird zu keinem Zeitpunkt abgebrochen.

Wie funktioniert der Wechsel und was muss ich tun?

Der Wechsel erfolgt nahtlos. Ihre Energieversorgung ist somit durchgängig gewährleistet. Für einen reibungslosen Wechsel können Sie sich dafür einfach online auf www.aldi-gruene-energie.de anmelden. Der Kundenservice von ALDI Grüne Energie übernimmt den Rest für Sie und sorgt so für einen reibungslosen, schnellen Wechsel. Im Normalfall ist der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen, da die Kommunikation mit den Marktpartnern automatisiert stattfindet. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, werden wir Sie umgehend informieren. Wie der Wechsel genau abläuft, haben wir in fünf Schritten für Sie zusammengefasst: Hier finden Sie eine Infografik zum Wechselprozess.

Was passiert nach der Anmeldung zu ALDI Grünstrom oder ALDI Ökogas?

1. Zuerst erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung, die Ihre gemachten Angaben zur erneuten Überprüfung enthält.
Sollten Sie eine Angabe vergessen oder versehentlich falsch gemacht haben, kontaktieren Sie gerne die Servicehotline (Tel.: 0621 12802-123). In diesem Stadium des Antrages sind noch Änderungen möglich, ohne dass mit Verzögerungen gerechnet werden muss.

2. 123energie kündigt bei Ihrem Altlieferanten.
Energielieferverträge in der Grundversorgung sehen eine zweiwöchige Kündigungsfrist vor; andere Tarife können davon abweichende Kündigungsfristen oder Laufzeiten aufweisen. Es hängt von der Laufzeit und Kündigungsfrist ab, ob wir Ihren Vertrag zum von Ihnen angegebenen gewünschten Zeitpunkt kündigen können. Aus diesem Grund prüfen Sie bitte genau Ihre Kündigungsfrist bei Ihrem jetzigen Energielieferanten. Sobald 123energie die Kündigung bei Ihrem jetzigen Energielieferanten durchgeführt hat, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt.

3. 123energie meldet die Belieferung beim Netzbetreiber an.
Der Netzbetreiber prüft, ob Ihr jetziger Energielieferant Ihre Energiebelieferung abgemeldet hat und stellt die Versorgung ab dem gewünschten Lieferbeginn auf ALDI Grünstrom oder ALDI Ökogas um.

4. Die Rückmeldung erfolgt durch den Netzbetreiber.
Wenn die Zustimmung des Netzbetreibers erfolgt, erhalten Sie von 123energie die Vertragsbestätigung vor Lieferbeginn (in seltenen Fällen kann diese auch erst nach dem Belieferungseintritt versendet werden.)

Hinweis: Bei einer Ablehnung durch den Netzbetreiber werden Sie entsprechend Ihrem Wunsch entweder per E-Mail oder per Post über die Gründe informiert und benachrichtigt, ob 123energie Ihre Mithilfe bei der Kündigung benötigt. Gleichzeitig nimmt 123energie Kontakt mit dem Netzbetreiber auf, um doch noch die Versorgung mit ALDI Grünstrom oder ALDI Ökogas zu gewährleisten. Sollte sich hierdurch zum Beispiel der Lieferbeginn verzögern, ist Ihre Energieversorgung über den örtlichen Grundversorger abgesichert.

5. Ihre Vertragsbestätigung wird Ihnen gemäß Ihrem gewünschten Kommunikationskanal entweder per E-Mail oder per Post zugesendet.
Erst danach wird bei erteilter Einzugsermächtigung der Abschlag für Ihre Energielieferung von Ihrem Konto abgebucht (frühestens zum Lieferbeginn). Bei Zahlung per Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, jedoch ebenfalls frühestens zum Lieferbeginn. Über die Fälligkeit werden Sie gesondert informiert.

Welche Zähler beliefert 123energie mit ALDI Grünstrom und ALDI Ökogas?

Kunden mit einem Standard-Last-Profil (SLP):
123energie kann nur Kunden mit einem Standard-Last-Profil (SLP) mit ALDI Grüne Energie versorgen. Was bedeutet SLP: Je nach Verbrauch werden die Messstellen mit unterschiedlichen Stromzählern ausgestattet. Verbrauchstellen, die unter einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh liegen, werden in der Regel mit einem sogenannten SLP-Zähler ausgestattet. Diese SLP-Zähler werden vor allem bei Haushaltskunden verbaut. Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM): Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung werden von 123energie nicht mit ALDI Grünstrom bzw. ALDI Ökogas versorgt. Dies betrifft alle Verbrauchsstellen mit einem Jahresstromverbrauch von über 100.000 kWh.

Wichtig: Sollte 123energie erst nach einer erfolgten Registrierung seitens des Netzbetreibers die Mitteilung erhalten, dass es sich um einen RLM Zähler handelt, so muss unser Partner den Antrag leider rückwirkend ablehnen.

Doppeltarifzähler HT/NT:
123energie bietet für ALDI Grünstrom und ALDI Ökogas keinen Tag- und Nachttarif an, wie er z. B. bei Nachtspeicherheizungen üblich ist. Bei Kunden mit Doppeltarifzähler (HT/NT) werden die beiden Zählerverbräuche addiert und mit einem Tarif rund um die Uhr abgerechnet. Kunden mit mehreren, getrennten Eintarifzählern registrieren sich mehrmals bei 123energie, da jeder Zähler einzeln abgerechnet und abgelesen wird.

Wärmepumpen Temperaturabhängige Lastprofile (TLP):
Eine Belieferung von temperaturabhängigen Zählern ist bei ALDI Grünstrom und ALDI Ökogas derzeit leider nicht möglich.

Warum bekomme ich eine Endabrechnung von meinem bisherigen Versorger?

Sobald Sie einen Tarif bei ALDI Grüne Energie abgeschlossen haben, sind Sie Neukunde bei 123energie. Daher wird Ihnen Ihr bisheriger Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden.

Was muss bei einem Umzug beachtet werden?

Wenn Sie umziehen, ist Ihr Vertrag zum Umzugstermin kündbar. Der Umzugstermin darf allerdings nicht mehr als zwei Wochen in der Vergangenheit liegen. Ihr alter Vertrag kann jedoch nicht mitgenommen werden. Sie können aber jederzeit schnell und unkompliziert einen neuen Antrag auf Belieferung mit ALDI Grünstrom oder ALDI Ökogas bei 123energie stellen.

Was muss ich bei einem Neueinzug beachten?

Sie sind innerhalb der vergangenen 14 Tage in eine Wohnung oder in ein Haus eingezogen oder ziehen bald dort ein? Dann lassen Sie sich doch einfach vom ersten Tag an mit ALDI Grünstrom oder ALDI Ökogas beliefern. Bei der Bestellung anstelle von „Lieferantenwechsel“ einfach „Neueinzug“ auswählen.

 

Bankverbindung / SEPA

Wie lautet die Bankverbindung für mich als Kunde von ALDI Grüne Energie?

Commerzbank AG
IBAN-Nr. DE24 5454 0033 0209 3730 00
SWIFT-BIC COBADEFFXXX
Gläubiger-ID: DE09PWA00000069162

Sie als Kunde haben selbstverständlich bei der Anmeldung die Wahl, ob Sie per Überweisung oder per Lastschrift bezahlen. In beiden Fällen entstehen keine Mehrkosten für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen dem SEPA-Lastschriftmandat und der bisherigen Einzugsermächtigung?

Grundsätzlich hat sich nicht viel verändert. Ein SEPA-Lastschriftmandat (kurz: Mandat) ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften und ersetzt Ihre bisherige Einzugsermächtigung im Kontext des europaweiten, bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.

IBAN & BIC statt Kontonummer & BLZ

Der einzige wirkliche Unterschied: Um SEPA-Überweisungen, -Lastschriften oder -Mandate zu tätigen, benötigen Sie die IBAN (= die internationale Kontonummer) und den BIC (auch SWIFT-Code genannt) statt der früher genutzten Kontonummer und Bankleitzahl. Sie finden Ihre IBAN und den BIC (Bank Identifier Code) Ihres Zahlungsdienstleisters auf Ihrem Kontoauszug oder in Ihrem persönlichen Online-Banking-Bereich. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.

Ihre Bankdaten können Sie jederzeit im Kunden-Login "Mein Konto" anpassen.

 

Kann 123energie von ausländischen Bankverbindungen abbuchen?

Sind Sie Kunde einer nicht in Deutschland ansässigen Bank, so senden Sie uns bitte Ihre Bankdaten über unser Kontaktformular. Unser Kundenservice wird dann alles Notwendige veranlassen und ggf. Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

 

Informationen zur Rechnung

Wann erfolgt die erste Abbuchung von meinem Konto?

Bei Einzugsermächtigung erfolgt die erste Belastung Ihres Kontos nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.
Bei Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn. Sind die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt, informiert Sie 123energie noch einmal gesondert.

Warum werden bei einem neuen Vertrag im ersten Monat zwei Abschlagszahlungen fällig?

Die Abschlagszahlung erfolgt monatlich. Da sich die Abschlagszahlungen immer auf die Zukunft beziehen, werden bei einem neuen Vertrag im ersten Monat zwei Abschlagszahlungen fällig. Die erste Zahlung jeweils zum Ersten des Monats ist somit die Vorauszahlung für den laufenden Belieferungsmonat. Die zweite Zahlung am 15. des Monats bezieht sich dann bereits auf den nachfolgenden Belieferungsmonat. Anschließend wird der monatliche Rhythmus wieder eingehalten. Bei der Jahresendabrechnung werden alle von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt.

Wann erhalte ich meine Rechnung?

Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung nach zwölf Monaten. Sie zahlen genau das, was Sie verbraucht haben, zu dem vereinbarten günstigen Tarif. Die Rechnung wird Ihnen je nach gewünschtem Kommunikationskanal entweder per E-Mail oder per Post zugesendet. Hier finden Sie Details und weiterführende Informationen zur Rechnung.

Was passiert, wenn ein Rechnungsbetrag nicht abgebucht bzw. überwiesen worden ist?

Bei Zahlungsversäumnissen erhalten Sie von 123energie zuerst eine Zahlungserinnerung. Sollten Sie trotz Aufforderung Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, wird Ihr Energielieferungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum nächstmöglichen Termin gekündigt.
Die außerordentliche Kündigung wird ausgesprochen, sobald Sie sich mit einer Forderung von mindestens 100 Euro im Verzug befinden und trotz Mahnung Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Oder sobald Sie sich mit zwei monatlichen Abschlagszahlungen im Rückstand befinden und selbst nach Ablauf dieser Frist Ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind. Bevor es jedoch so weit kommt, bitten wir Sie, das Gespräch mit 123energie zu suchen. 123energie ist für Lösungsvorschläge immer offen und wünscht sich den Dialog mit seinen Kunden.

Was bedeutet "Preise inklusive aller Steuern und Abgaben"?

Die vereinbarten Preise beinhalten Entgelte und Abgaben: Darunter fallen Abgaben aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, Umlagen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Entgelte für die Netznutzung, Entgelte für Messung und Verrechnung, Konzessionsabgaben, Offshore-Umlage sowie die Strom- oder Energie- und Umsatzsteuer.

 

Abschlag und Verbrauch

Wie errechnet sich der Abschlag?

Während des Abrechnungszeitraums werden in der Regel gleichbleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese werden von 123energie auf Basis Ihrer Verbrauchsangabe bei der Anmeldung festgelegt und zu Beginn des von Ihnen gewählten Zahlungszeitraums (monatlich) fällig.
Zu Ihrer Sicherheit sendet auch der Netzbetreiber an 123energie eine Verbrauchsprognose, die er anhand des bisher auf Ihren Zähler angefallenen Verbrauches errechnet. Sollte diese Prognose stark von dem von Ihnen angegeben Wert abweichen, setzt sich 123energie mit Ihnen in Verbindung, um hohe Nachzahlungen zum Jahresende oder Überzahlungen während der Vertragslaufzeit zu verhindern.
Hinweis: Aufgrund Ihrer Vorauszahlungen im ersten Jahr, werden im zweiten Vertragsjahr nur 11 Abschläge verlangt.

Kann ich meinen Abschlag ändern?

Sollte sich Ihre Verbrauchssituation während des Vertragsjahres ändern, können Sie uns selbstverständlich kontaktieren. Als Onlinekunde können Sie Ihren Abschlag in Ihrem persönlichen Log-In Bereich selbst anpassen. Klicken Sie hierzu am oberen Rand der Seite auf "Mein Konto". Das geht auch telefonisch: Rufen Sie einfach die 123energie Servicehotline an unter Tel.: 0621 12802-123.

Wie oft kann ich meinen Abschlagsbetrag ändern?

In Ihrem Login-Bereich können Sie pro Abrechnungsjahr bis zu zwei Mal den Abschlagsbetrag ändern. Sollte eine Abschlagsanpassung öfter notwendig sein, senden Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen Rückmeldung.

Kann ich meinen Abschlagsbetrag senken?

In Ihrem Login-Bereich können Sie Ihren Abschlag maximal 10% senken.
Wenn eine höhere Senkung gewünscht ist, passen wir die Höhe des Abschlages Ihrem Verbrauch an. Eine Abschlagssenkung können wir nur aufgrund nachweislich reduzierten Verbrauchs vornehmen. Bitte teilen Sie uns dafür den Grund und den aktuellen Zählerstand über unser Kontaktformular mit.

Was passiert, wenn ich weniger Energie verbrauche?

Sie zahlen nur die Energie, die Sie wirklich verbraucht haben. Sie bekommen eine Jahresabrechnung. Wenn diese unter der Summe der bereits gezahlten Abschläge liegt, bekommen Sie die Differenz auf Ihr Konto gutgeschrieben. Wenn die Rechnung höher ist als die Summe der gezahlten Abschläge, zahlen Sie die Differenz zu dem vereinbarten günstigen Tarif.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Am praktischsten für Sie: Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat und Sie müssen sich künftig nicht mehr darum kümmern, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen. Ihre Bankdaten können Sie auch komfortablen in Ihrem Kundenbereich erfassen.

Alternativ können Sie uns die Beträge zu den Fälligkeitsterminen überweisen. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Vertragskontonummer im Verwendungszweck angeben.

Kann ich meinen Abschlag an einem anderen Tag im Monat bezahlen?

Eine Terminänderung der Abschlagsfälligkeit ist vom 01. auf den 15. eines Monats (oder umgekehrt) möglich. Wenn Sie eine Umstellung wünschen, senden Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen Rückmeldung.

Warum wurde der Abschlag erhöht, obwohl ich Guthaben in der Jahresrechnung habe?

Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Haben Sie eventuell innerhalb des letzten Abrechnungsjahres eine Preisanpassung erhalten? Der künftige Abschlag wird anhand Ihres letzten Verbrauchs und der aktuellen Preise berechnet.
     
  • Liegt vielleicht ein verkürzter Abrechnungszeitraum vor? Manchmal passiert es, dass wir z.B. die Zählerstände zur Abrechnung zu spät gemeldet bekommen. Somit kann Ihre Jahresrechnung erst verspätet erstellt werden und es stehen weniger als 12 Monate bis zur nächsten Abrechnung zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass die Abschlagsbeträge höher ausfallen, da die Jahreshochrechnung nun auf weniger Abschläge verteilt werden muss.
     
  • Haben Sie einen Bonus im letzten Abrechnungsjahr erhalten? Wenn Sie z.B. einen Neukundenbonus im letzten Jahr erhalten haben, wird dieser in der Jahresrechnung verrechnet, was zu Ihrem Guthaben geführt haben könnte. Dieser wird im Folgejahr für die Hochrechnung nicht berücksichtigt.

Ich kann meinen Abschlag nicht pünktlich bezahlen. Was passiert bei Zahlungsschwierigkeiten?

Bei Zahlungsschwierigkeiten prüfen wir gemeinsam für Sie passende Lösungswege. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig melden, bevor Sie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Bitte senden Sie uns über unser Kontaktformular Ihr Anliegen zu. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen Rückmeldung.

Ein weiterer Tipp: Es gibt Hilfsangebote von öffentlichen Stellen, wie Jobcenter, Schuldnerberatung, Sozialamt und der Verbraucherzentrale.  Lassen Sie sich bei längerfristigen Zahlungsschwierigkeiten beraten und unterstützen!

Warum habe ich eine Abschlagsmitteilung aber keine Jahresrechnung erhalten?

In diesem Fall liegen uns nicht alle relevanten Daten zur Rechnungsstellung vor. Die Bemessungsgrundlage des mitgeteilten Abschlages ist der bisher bekannte Verbrauch.

Mögliche Ursachen:

  • Zählerstand liegt uns noch nicht vor - diesen können Sie uns über Ihren Kundenbereich mitteilen.
  • Bei Gas kann zusätzlich auch der Umrechnungsfaktor fehlen - dieser wird uns von Ihrem Gas-Netzbetreiber mitgeteilt.

Sobald uns die Daten vollständig vorliegen, erstellen wir die Jahresrechnung und passen den Abschlagsbetrag Ihrem letztjährigen Verbrauch an.

Wo finde ich meine Zählernummer?

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder auf Ihrem Begrüßungsschreiben oder auf Ihrem Zähler. Die Zählernummer steht direkt unter dem Zählwerk auf der Frontseite des Zählers.

 

Vertrag

Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?

Widerrufsrecht für Verbraucher:
Sofern Sie den Vertrag nur zu privaten Verbrauchszwecken abgeschlossen haben, haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kundenservice, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen (Fax: 0621 12807-123) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 EGBGB verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite über das Kontaktformular mit dem Betreff Widerruf elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei Ihrer ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Belieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Lieferung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Lieferung entspricht.

Download: Muster-Widerrufsformular (PDF, 0.1 MB)

Was passiert, wenn ich weniger Energie verbrauche?

Sie zahlen nur die Energie, die Sie wirklich verbraucht haben. Sie bekommen von 123energie eine Jahresabrechnung. Wenn diese unter der Summe der bereits gezahlten Abschläge liegt, bekommen Sie die Differenz auf Ihr Konto gutgeschrieben. Wenn die Rechnung höher ist als die Summe der gezahlten Abschläge, zahlen Sie die Differenz zu dem vereinbarten günstigen Tarif.

Was passiert bei Preiserhöhungen?

Für ALDI Grünstrom und ALDI Ökogas geben wir eine Preisgarantie von zwölf Monaten, ab Lieferbeginn. Somit wird Ihnen während der Garantielaufzeit der vertraglich vereinbarte Preis zugesichert. Mögliche Preisanpassungen nach Ablauf der Preisgarantie werden Ihnen mindestens sechs Wochen im Voraus mitgeteilt. So haben Sie ausreichend Zeit, unsere Preise zu prüfen.

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Bei den Bonus-Tarifen (ALDI Grünstrom Bonus und ALDI Ökogas Bonus) können Sie den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende, erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, kündigen.

Bei den Flex-Tarifen (ALDI Grünstrom Flex und ALDI Ökogas Flex) können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

Wie funktioniert der Tarifwechsel?

ALDI Grüne Energie bietet Ihnen die Möglichkeit, aus den Flex-Tarifen (ALDI Grünstrom Flex und ALDI Ökogas Flex) in die Tarife mit Bonus (ALDI Grünstrom Bonus und ALDI Ökogas Bonus) zu wechseln. Dazu können Sie den ALDI Grüne Energie Kundenservice einfach schriftlich oder telefonisch unter der Servicehotline 0621 12802-123 kontaktieren. Dieser hilft Ihnen gerne, schnell und unkompliziert weiter. Ihr neuer Tarif wird mit Beginn der Vertragsverlängerung wirksam.

Wie erhalte ich meinen Bonus?

Wenn Sie als Neukunde einen Bonus erhalten möchten, müssen Sie einen Tarif mit Bonus abschließen und die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten einhalten. Geben Sie einfach Ihre PLZ und Ihren aktuellen Jahresverbrauch in den Tarifrechner ein und Ihr Bonus wird automatisch berechnet. Der Betrag wird auf Ihrer ersten Jahresrechnung gutgeschrieben.

 

Rechtliche Hinweise

Preise1
Die Preise beinhalten alle aktuell geltenden Kosten, Abgaben, Umlagen und Steuern. Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich aus dem dargestellten Gesamtpreis. Alle genannten Preise sind Bruttopreise, inklusive dem aktuellen MwSt.-Satz.

Informationen zur Preiszusammensetzung finden Sie hier: Gaspreiszusammensetzung / Strompreiszusammensetzung.

Gesamtpreisund Ersparnis3

Der Gesamtpreis ist auf das erste Jahr bezogen und setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch zusammen. Bei der Sondervertragsgestaltung "ALDI Grünstrom Bonus" und "ALDI Grünstrom E-Mobil Basic" wird Ihr individueller Bonus hiervon in Abzug gebracht und ist mithin in dem ausgewiesenen Gesamtpreis bereits berücksichtigt.   Die angezeigten monatlichen Kosten errechnen sich als 1/12 aus dem dargestellten Gesamtpreis und können somit vom endgültigen festgelegten Abschlag abweichen. (Die berechnete Gesamtsumme kann Rundungsdifferenzen beinhalten.)

Die Grundlage zur Ermittlung der Preisdifferenz (= Ersparnis im ersten Jahr) sind die Grundversorgungstarife des für Sie zuständigen Grundversorgers. Diese Versorger bieten eventuell auch andere Tarife an, die gegebenenfalls günstiger sein können. Grundversorgungsverträge können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. Die meisten Grundversorger bieten außer dem Grundversorgungstarif günstigere Sondervertragspreise an. Alle Angaben zu dem Versorger und den Tarifen erfolgen ohne Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Für aus fehlerhaften Daten erwachsende Schäden wird keine Haftung übernommen.

Wechselbonus (=Bonus) und Sofortbonus4

Bei der Sonderpreisgestaltung "ALDI Grünstrom Bonus" und "ALDI Grünstrom E-Mobil Basic" wird der Bonus im Rahmen Ihrer Jahresrechnung separat ausgewiesen. Der Bonus wird mit der ersten Jahresrechnung nach Vertragsbeginn verrechnet. Der Bonus wird im monatlichen Abschlag nicht verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des ausgewiesenen Bonus-Betrags ist die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit. Siehe dazu Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen.

Wechselbonus
Sofern PFALZWERKE einen Wechselbonus gewährt, wird dieser in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Dieser wird in der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit erstellt wird, berücksichtigt. Soweit sich aus der Rechnung eine Nachzahlungsverpflichtung des Letztverbrauchers ergibt, wird der Wechselbonus hierauf verrechnet, soweit eine Verrechnung nicht erfolgt, wird der Wechselbonus binnen zwei Wochen nach Erteilung der Abrechnung an den Letztverbraucher ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebotes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.

Der Wechselbonus wird im Rahmen der o.g. Rechnung separat ausgewiesen und verrechnet. Der Bonus wird nicht mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Weitergehend zum Bonus siehe auch Abschnitt B Ziffer 5 der AGB.

Sofortbonus
PFALZWERKE kann zusätzlich im Jahr 2023 für Ihren Neukundenvertragsabschluss bei 123energie einen Sofortbonus gewähren. Voraussetzung für die Gewährung des ausgewiesenen Sofortbonus-Betrags ist das Zustandekommen des Vertrages. Der Sofortbonus 2023 wird Ihnen, sofern Sie im Rahmen eines SEPA-Mandats eine Bankverbindung hinterlegt haben, ca. 3 Wochen nach Lieferbeginn auf diese Bankverbindung überwiesen; andernfalls schreiben wir Ihnen den Betrag mit der nächsten Jahresrechnung gut. Auf den Sofortbonus 2023 ist Abschnitt B Ziffer 5 der AGB nicht anwendbar.

Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie nach 12 Monaten eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Bei Einzugsermächtigung erfolgt die erste Belastung Ihres Kontos nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn. Bei Überweisung entsteht die erste Abschlagsfälligkeit nach der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch zum Lieferbeginn.

Preisgarantie5
Vgl. Abschnitt B der AGB

Vertragslaufzeit6
Vgl. Abschnitt A Ziffer 5 der AGB

Vertragsabwicklung
Die gesamte Vertragsabwicklung einschließlich des Abrufs bzw. der Einsichtnahme sämtlicher vertragswesentlicher Informationen erfolgt „online“, d.h. auf elektronischem Wege über den Login-Bereich dieses Kundenportals. Über Posteingang im Kundenportal werden Sie per E-Mail informiert.

Unsere Servicehotline:

0621 12802-123

×